SCHWEDO-Baubeschlagtechnik GmbH, Dortmund, (Giselherstr. 3, 44319 Dortmund).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Adolf Schween Baubeschläge und Bauzubehör GmbH am 14.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCHWEDO-Baubeschlagtechnik GmbH, Dortmund, (Giselherstr. 3, 44319 Dortmund).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2009 mit der Adolf Schween Baubeschläge und Bauzubehör GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 3810) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCHWEDO-Baubeschlagtechnik GmbH, Dortmund (Giselherstr. 3, 44319 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 mit der ASD Baubeschläge GmbH mit Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal, HRB 208365) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCHWEDO-Baubeschlagtechnik GmbH, Dortmund (Giselherstr. 3, 44319 Dortmund). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Schween, Renate, Unna, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SCHWEDO-Baubeschlagtechnik GmbH, Dortmund (Giselherstr. 3, 44319 Dortmund). Nicht mehr Geschäftsführer: Schween, Adolf, Dortmund.