SCHWEISSTECHNIK OERLIKON NORDRHEIN WESTFALEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattingen, (Zum Ludwigstal 41, 45527 Hattingen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OBERLIKON Schweißtechnik GmbH mit Sitz in Eisenberg am 08.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCHWEISSTECHNIK OERLIKON NORDRHEIN WESTFALEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattingen (Zum Ludwigstal 41, 45527 Hattingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 25.02.2008 mit der OERLIKON Schweißtechnik GmbH mit Sitz in Eisenberg (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 11023) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.