HRA 724952: Götz Holding GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Firma geändert; nun: SCHWENK Betonpumpendienst GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: SCHWENK Betonpumpendienst Geschäftsführungs GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 733559).
HRA 61831: Götz Holding GmbH & Co KG, Viernheim, Wernher-von-Braun-Straße 12, 68519 Viernheim. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Ulm. Der Sitz ist nach Ulm (jetzt Amtsgericht Ulm HRA 724952) verlegt.
HRA 724952: Götz Holding GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRA 61831) nach Ulm verlegt. Änderung der Geschäftsanschrift: Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Personenbezogene Daten (Sitz) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Götz Holding- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 733559).
Götz Holding GmbH & Co KG, Viernheim, Wernher-von-Braun-Straße 12, 68519 Viernheim. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2011 wirksam geworden.
Götz Holding GmbH & Co KG, Viernheim, Wernher-von-Braun-Straße 12, 68519 Viernheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der SEMPER Beton GmbH & Co.KG mit Sitz in Weißig (Amtsgericht Dresden, HRA 1670) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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