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SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG, Ulm (HRA 2521)

Firmendaten

Anschrift
Hindenburgring 15
89077 Ulm
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0731/9341-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.schwenk.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 2521
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
zement
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG aus Ulm ist im Handelsregister Ulm unter der Nummer HRA 2521 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.08.2023)

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Registermeldungen 12

Calendar 04.01.2022
Veränderung

HRA 2521: SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "SCHWENK Beton Südbayern GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) am 28.12.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

Calendar 22.12.2021
Veränderung

HRA 2521: SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SCHWENK Beton Südbayern GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2021 ihren Kommanditanteil an der SCHWENK Beton Allgäu GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Landsberg am Lech (Amtsgericht Augsburg HRA 18685) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.01.2021
Veränderung

HRA 2521: SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schleicher, Eduard, Ulm, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 21.07.2020
Veränderung

HRA 2521: SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "SCHWENK Beton Südbayern GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) am 16.07.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

Calendar 13.07.2020
Veränderung

HRA 2521: SCHWENK Transportbeton GmbH & Co. KG, Ulm, Hindenburgring 15, 89077 Ulm. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SCHWENK Beton Südbayern GmbH", München (Amtsgericht München HRB 5509) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.06.2020 ihren Kommanditanteil an der SCHWENK Beton Alb-Donau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm, HRA 724451) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 1

05.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Eduard Schleicher
Persönlich haftender Gesellschafter