SCM Logistik Deutschland GmbH, Kempen (Industriering Ost 93, 47906 Kempen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MTT METRO Group Textiles Transport GmbH am 11.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCM Logistik Deutschland GmbH, Kempen (Industriering Ost 93, 47906 Kempen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2008 mit der scm Logistik Kempen GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 9601) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCM Logistik Deutschland GmbH, Kempen (Industriering Ost 93, 47906 Kempen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.03.2008 mit der MTT METRO Group Textiles Transport GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 36064) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCM Logistik Deutschland GmbH, Kempen (Industriering Ost 93, 47906 Kempen). Prokura erloschen: Jennert, Erwin.
SCM Logistik Deutschland GmbH, Kempen (Industriering Ost 93, 47906 Kempen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bailey, Richard, Leatherhead/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ebling, Reiner, Bad Münder, * ‒.‒.‒‒; Wiemer, Frank, Nordstemmen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Beirat ist aufgehoben.
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