Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Weinstock, Alexander, Aalen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.01.2023
Gerst |
HRB 762057: SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Straße 41, 71088 Holzgerlingen. Prokura erloschen: Buschke, Carsten, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Durau, Hans-Werner, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 762057: SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Straße 41, 71088 Holzgerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Brenner, Christian, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Weinstock, Alexander, Aalen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Abrahms, Marco, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Eggers, Ulrich, Cuxhaven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 762057: SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Straße 41, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jost, Klaus, Eppingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 762057: SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen, Max-Eyth-Straße 41, 71088 Holzgerlingen. Einzelprokura: Durau, Hans-Werner, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒; Holtgrefe, Detlef, Gießen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gerth Medien GmbH", Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 1017) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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