HRB 23662: SCOOP Software GmbH, Wiesbaden, An der Alten Synagoge 2, 65183 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SCOOP Software GmbH am 17.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23662: SCOOP Software GmbH, Wiesbaden, An der Alten Synagoge 2, 65183 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SCOOP Software GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 36625) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23662: SCOOP Software GmbH, Wiesbaden, An der Alten Synagoge 2, 65183 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Agile Software & Consulting GmbH mit dem Sitz in Hahnstätten (Amtsgericht Montabaur, HRB 6856) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23662: SCOOP Software GmbH, Wiesbaden, An der Alten Synagoge 2, 65183 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.731,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Agile Software & Consulting GmbH mit Sitz in Hahnstätten (Amtsgericht Montabaur, HRB 6856) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Außerdem wurde § 6 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) geändert. Neues Stammkapital: 29.731,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 02.05.2018 Bezug genommen.
SCOOP Software GmbH, Hahnstätten (An der alten Synagoge 2, 65183 Wiesbaden). Neuer Sitz: Wiesbaden. Der Sitz ist nach Wiesbaden (jetzt Amtsgericht Wiesbaden HRB 23662) verlegt.
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