SCOR Global Life Rückversicherung AG, Köln (Im Mediapark 8a, 50670 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SCOR GLOBAL LIFE S.A.(nunmehr: SCOR GLOBAL LIFE SE) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCOR Global Life Rückversicherung AG, Köln (Im Mediapark 8a, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes ( traite´ de fusion ) vom 16./17.04.2007 und vom 29.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.06.2007 mit der SCOR GLOBAL LIFE S.A. mit Sitz in Puteaux/Frankreich verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCOR Global Life Rückversicherung AG, Köln (Im Mediapark 8a, 50670 Köln). HRB 51802: SCOR Global Life Rückversicherung AG. (Hinweis gem. § 5 S. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 61 S. 2 Umwandlungsgesetz): Der Entwurf eines Verschmelzungsplans vom 16.04.2007 über die geplante Verschmelzung der SCOR GLOBAL LIFE Rückversicherung AG als übertragender Gesellschaft mit der SCOR GLOBAL LIFE S.A. mit Sitz in Puteaux/Frankreich als übernehmender Gesellschaft ist beim Registergericht eingereicht worden.-Bekanntmachung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft-.Gemäß dem Entwurf des Vertrages zur Verschmelzung im Wege der Aufnahme vom 16. April 2007, eingereicht bei der Registratur des Tribunal de Commerce von Nanterre am 17. April 2007, soll die SCOR GLOBAL LIFE Rückversicherung AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die SCOR Global Life verschmolzen werden, wobei die SCOR GLOBAL LIFE zugleich und kraft Gesetzes die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft oder Societas Europaea (SE) gemäß Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe (a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft ( SE-Verordnung) annehmen wird.Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages hält SCOR GLOBAL LIFE S.A.100% des Grundkapitals der SCOR GLOBAL LIFE Rückversicherung AG.Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften werden daher gemäß Art. 21 Lit. a) bis e) der SE-Verordnung die folgenden Angaben bekannt gemacht:Rechtsform, Firma und Sitz der sich verschmelzenden GesellschaftenSCOR GLOBAL LIFE -SCOR GLOBAL LIFE ist eine Aktiengesellschaft französischen Rechts mit einem Grundkapital von EUR 250.040.000, mit Sitz in 1, avenue du Général de Gaulle, 92800 Puteaux (Frankreich). (im folgenden SCOR GLOBAL LIFE oder die Übernehmende Gesellschaft)SCOR GLOBAL LIFE Rückversicherung AG -SCOR GLOBAL LIFE RÜCKVERSICHERUNG AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit einem Grundkapital von EUR 20.000.000, mit Sitz Im Mediapark 8a, 50670 Köln (Deutschland), (im folgenden REVIOS oder die Übertragende Gesellschaft)-Register, bei dem die von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 68/151/EWG bezeichneten Unterlagen für jede der verschmelzenden Gesellschaften hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das jeweilige Register-SCOR GLOBAL LIFE-SCOR GLOBAL LIFE ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) von Nanterre unter der Identifikationsnummer 433 935 558 RCS NANTERRE und ihre Geschäftsnummer ist 2003B03445. Alle von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen sind für SCOR GLOBAL LIFE bei dem Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre hinterlegt. REVIOS -REVIOS ist eingetragen im Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln unter der Nummer HR B 51802.Alle von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen sind für REVIOS bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln hinterlegt.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der SCOR GLOBAL LIFE und der REVIOS, gemäß Artikel 24 der SE-Verordnung, sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Gemäß Artikel 24 der SE-Verordnung findet das Recht des Mitgliedstaats, das jeweils für die sich verschmelzenden Unternehmen gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung, unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Unternehmen. SCOR GLOBAL LIFE -Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzes (Code de commerce) haben die Gläubiger der SCOR GLOBAL LIFE das Recht, dem Verschmelzungsvorhaben zu widersprechen, ohne dass jedoch dieser Widerspruch die Durchführung der Verschmelzungsmaßnahmen verhindert. Gemäß Artikel L. 236-14 des französischen Handelsgesetzes (Code de commerce) kann der Widerspruch gegen das Verschmelzungsvorhaben bei dem Tribunal de Commerce von Nanterre mit einer Frist von 30 Tagen gerechnet ab dem Erscheinen des Vorhabens in einem Blatt für rechtliche Bekanntmachungen eingelegt werden unter der Voraussetzung, dass die Forderung vor diesem Erscheinen entstanden ist.Die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der SCOR GLOBAL LIFE kostenlos eingeholt werden können, lautet: SCOR GLOBAL LIFE1, avenue du Général de Gaulle92800 Puteaux (Frankreich)zu Händen Herrn Uwe Eymer, GeneraldirektorFaxnummer : +49 221 589 00 51 00-REVIOSNach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 24 der SE-Verordnung und der §§ 8 und 13 des SE-Ausführungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben die Gläubiger der REVIOS ein Recht auf Sicherheitsleistung für ihre Forderungen gegen REVIOS, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dazu müssen die Gläubiger ihre Forderungen gegen REVIOS innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Tag, an dem das Verschmelzungsvorhaben veröffentlich worden ist, anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und Grund und Höhe der Ansprüche benennen. Dieses Recht gilt für alle Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Verschmelzungsvorhabens entstanden sind. Gleichwohl steht den Gläubigern das Recht auf Sicherheitsleistung nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderungen gegen REVIOS durch die Verschmelzung gefährdet ist. Die Gläubiger können ihre Ansprüche auf Gewährung einer Sicherheit an die unten genannte Adresse der REVIOS schicken.Die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der REVIOS kostenlos eingeholt werden können, lautet: SCOR GLOBAL LIFE RÜCKVERSICHERUNG AG Im Mediapark 8a 50670 Kölnzu Händen Herrn Michael Kastenholz Mitglied des VorstandsFaxnummer : +49 (0) 211 58900 5200-Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der SCOR GLOBAL LIFE und der REVIOS gemäß Artikel 24 der SE-Verordnung sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenGemäß Artikel 24 der SE-Verordnung kann ein Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem nationalen Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten.-SCOR GLOBAL LIFEDer französische Gesetzgeber hat von diesem Recht gemäß Artikel 24 der SE-Verordnung keinen Gebrauch gemacht und hat keine Vorschriften zum Schutz der Minderheitsaktionäre erlassen, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben. Letztere haben daher kein Recht, der Verschmelzung zu widersprechen.Darüber hinaus ist SCOR GLOBAL LIFE eine operative Tochtergesellschaft der SCOR-Gruppe, deren Grundkapital zu 99,99% von SCOR, einer Aktiengesellschaft nach französischem Rechts, mit einem Grundkapital von EUR 932.673.756, gehalten wird, deren Sitz sich in 1, avenue du Général de Gaulle, 92800 Puteaux, Frankreich, befindet und die im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) von Nanterre unter der Identifikationsnummer 562 033 357 RCS NANTERRE eingetragen ist und die Geschäftsnummer 1990B00367 trägt..REVIOS - REVIOS hat keine Minderheitsaktionäre.100% des Grundkapitals von REVIOS werden von SCOR GLOBAL LIFE gehalten, einer Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von EUR 250.040.000, deren Sitz sich in 1, avenue du Général de Gaulle, 92800 Puteaux, Frankreich, befindet, und die im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Identifikationsnummer 433 935 558 RCS NANTERRE eingetragen ist und die Geschäftsnummer 2003B03445 trägt.-Die für die SE vorgesehene Firma und ihr zukünftiger Sitz. Die Europäische Gesellschaft, die aus der Verschmelzung durch Aufnahme hervorgeht, erhält die Firma SCOR GLOBAL LIFE SE, und ihr Sitz wird sich in der 1, avenue du Général de Gaulle, 92800 Puteaux, Frankreich, befinden.
SCOR Global Life Rückversicherung AG, Köln (Im Mediapark 8a, 50670 Köln). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Muschik, Andreas, Langnau a.A./Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
SCOR Global Life Rückversicherung AG, Köln (Im Mediapark 8a, 50670 Köln). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Bashford, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒.