SCS Auto-Mobil GmbH & Co. KG, Hemer, Iserlohner Straße 85, 58675 Hemer.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gebrüder Nolte GmbH & Co. KG am 16.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCS Auto-Mobil GmbH & Co. KG, Hemer, Iserlohner Straße 85, 58675 Hemer.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 mit der Gebrüder Nolte GmbH & Co. KG mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn, HRA 341) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SCS Auto-Mobil GmbH & Co. KG, Hemer, Iserlohner Straße 85, 58675 Hemer.Geschäftsanschrift: Iserlohner Straße 85, 58675 Hemer.
SCS Auto-Mobil GmbH & Co. KG, Hemer (Iserlohner Straße 85, 58675 Hemer, Der Handel mit Kraftfahrzeugen, die Reparatur von Kraftfahrzeugen, die Kraftfahrzeugfinanzierung, Kraftfahrzeugleasing und die Kraftfahrzeugvermietung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Nolte Beteiligungs GmbH, Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 1630), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SCS Auto-Mobil GmbH, Amtsgericht Iserlohn (HRB 1812) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.