SCS Skin Care Systems GmbH, Andernach (Lohmannstr. 2, 56626 Andernach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ICS Innovative Care Systems Andernach GmbH am 13.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SCS Skin Care Systems GmbH, Andernach (Lohmannstr. 2, 56626 Andernach). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Koblenz HRB 14178) am 13.08.2007 wirksam geworden.
SCS Skin Care Systems GmbH, Andernach (Lohmannstr. 2, 56626 Andernach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.07.2007 mit der ECS Environment Care Systems GmbH mit Sitz in Andernach (AG Koblenz HRB 14178) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.