SD Schrott-Depot Nürnberg GmbH, Nürnberg (Brunecker Str. 119-121, 90461 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 26.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 50882).
SD Schrott-Depot Nürnberg GmbH, Nürnberg (Brunecker Str. 119-121, 90461 Nürnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen. Das Stammkapital beträgt nun 5.112.918,81 EUR. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der C.F.F. Deutschland GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 50882) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SD Schrott-Depot Nürnberg GmbH, Nürnberg (Brunecker Str. 119-121, 90461 Nürnberg).Die Sächsische Recycling GmbH mit dem Sitz in Reuth (Amtsgericht Chemnitz HRB 611) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.