SD Studio - Dental GmbH, Veitsbronn (Fasanenstr.6, 90587 Veitsbronn). Die Verschmelzung wurde am 09.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 8888).
SD Studio - Dental GmbH, Veitsbronn (Veitsbronn). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom vom selben Tag mit der Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.