SD Studio - Dentaltechnik e.K., Veitsbronn (Fasanenstr. 6, 90587 Veitsbronn). Die Firma ist auf Antrag des Unternehmers erloschen (§ 2 Satz 3 i.V. mit § 1 Abs. 2 HGB).
SD Studio - Dentaltechnik e.K., Veitsbronn (Fasanenstr. 6, 90587 Veitsbronn, Betrieb eines Zahntechniklabors.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Inhaber: Köck, Peter, Veitsbronn, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der SD Studio - Dental GmbH, mit dem Sitz in Veitsbronn (Amtsgericht Fürth HRB 7647) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.