SDI Verwaltung GmbH, Mönchengladbach, Speicker Straße 2 - 8, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Krings Fruchtsaft GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 6458) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Moenchengladbach
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