Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Voll, Andreas Manfred, Stetten / Schweiz /
Schweiz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.02.2023
Amann |
HRB 718669: SDS Smart digital Services GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11, 79108 Freiburg im Breisgau. Prokura erloschen: Hengel, Martin, Markgröningen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kirsch, Petra, Nehren, * ‒.‒.‒‒.
HRB 353564: BTV Bautechnik Vertriebs-GmbH, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Sitz verlegt; nun: Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 718669). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 718669: SDS Smart digital Services GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11, 79108 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.1998 mit Änderung; zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.12.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden geändert: § 1 Firma (bisher: BTV Bautechnik Vertriebs-GmbH) und Sitz (bisher: Reutlingen, Amtsgericht Stuttgart HRB 353564), § 2 (Gesellschaftszweck) und § 7 (Vertretung). Der Sitz ist von Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353564) nach Freiburg im Breisgau verlegt. Firma geändert; nun: Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Bebelstraße 11, 79108 Freiburg im Breisgau. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von digitalen Services und E-Commerce Plattformen einschließlich der Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Leibßle, Martin, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mengis, Marc-Sven, Ratshausen, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Matthias, Baiersbronn, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hengel, Martin, Markgröningen, * ‒.‒.‒‒; Rothe, Claudia, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BTV Verwaltungs-GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 440634) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 353564: BTV Bautechnik Vertriebs-GmbH, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BTV Verwaltungs-GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 440634) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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