Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
31.01.2023
Langenstein |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
27.10.2022
Gerst |
HRA 440610: SE Systeme GmbH & Co KG, Systeme zur Automation, Empfingen, Julius-Bauser-Str. 18, 72186 Empfingen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 440758: Schneiderhan GmbH, Empfingen, Julius-Bauser-Straße 18, 72186 Empfingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 06.09.2016 (5 IN 195/15) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gem. § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
HRA 440610: SE Systeme GmbH & Co KG, Systeme zur Automation, Empfingen, Julius-Bauser-Str. 18, 72186 Empfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 11.04.2016 (5 IN 191/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 5 IN 191/15) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Brendle, Sandra, Horb am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
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