SEAT Niederlassung Hamburg GmbH, Hamburg (Nedderfeld 12-14, 22529 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SEAT Deutschland Niederlassung GmbH (vormals: SEAT Niederlassung Frankfurt GmbH , Amtsgercht Frankfurt/Main, HRB 56196) am 14.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SEAT Niederlassung Hamburg GmbH, Hamburg (Nedderfeld 12-14, 22529 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Bergmann, Michael Thomas, Offenbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Stein, Oliver, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der SEAT Niederlassung Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt (AG Frankfurt am Main HRB 56196) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SEAT Niederlassung Hamburg GmbH, Hamburg (Nedderfeld 12-14, 22529 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den jetzigen §§ 5-7 und 10 Abs. (1) (Bekanntmachung) sowie die Streichung des bisherigen § 7 beschlossen. Die nachfolgenden §§ 8-11 lauten jetzt §§ 7-10. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.