SEAWAY Germany GmbH, Erbach, Rosenweg 6, 89155 Erbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht "SEAWAY Technolologies GmbH", Lochau (Österreich) (Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch (Österreich) FN 366547 s) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SEAWAY Germany GmbH, Erbach, Rosenweg 6, 89155 Erbach. Die Gesellschaft hat am 29.07.2011 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der SEAWAY Technologies GmbH, Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach dem Recht der Republik Österreich, mit Sitz in A-6911 Lochau/Österreich (Der Notariatsakt des Notariats Schmölz, Herr Notar Mag. Clemens Schmölz, öffentlicher Notar in Feldkirch/Vorarlberg vom 15.07.2011 zur Errichtung der SEAWAY Technologies GmbH mit Gesellschaftsvertrag der SEAWAY Technologies GmbH liegt dem Entwurf des Verschmelzungsplans als Anlage bei, die Eintragung im Firmenbuch von Feldkirch wird in Kürze erfolgen) und der hiesigen Gesellschaft, SEAWAY Germany GmbH, Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in D-89155 Erbach/BRD; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 721606 (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht (Grenzüberschreitende Verschmelzung).Gemäß § 122 d Ziffer 4 UmwG wird weiter bekanntgemacht:a) Minderheitsgesellschafter: Hinweise zu dem Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter können entfallen, da Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Gläubiger: Zu den Modalitäten für die Auswirkung der Gläubiger ist auf folgendes hinzuweisen: Durch die Verschmelzung gehen mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung alle Aktiva und Passiva und damit alle Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge von der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über. Demgemäß tritt die SEAWAY Technologies GmbH, Österreich in alle Verträge und Verbindlichkeiten der SEAWAY Germany GmbH ein. Die Gläubiger der SEAWAY Germany GmbH können von der Gesellschaft gemäß § 122j UmwG verlangen, dass ihnen Sicherheit geleistet wird, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag an dem der Entwurf des Verschmelzungsvertrages bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Entwurfes des Verschmelzungsplanes entstanden sind. Die Bekanntmachung des Entwurfes des Verschmelzungsplanes erfolgt kurzfristig, da er parallel zum Registergericht eingereicht wurde. Wenn ein Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nicht nach § 122j UmwG Sicherheit verlangen kann, kann er möglicherweise nach §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheit beanspruchen. Nach § 22 UmwG ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, wenn sie binnen sechs Wochen nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet haben, Sicherheit zu leisten, wenn sie keine Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigerin jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Für alle an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, insbesondere für die SEAWAY Germany GmbH erhalten die Gläubiger kostenlose Erläuterungen unter folgender Adresse: Firma Schrade & Partner, Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Christof Brößke, Max-Planck-Straße 11, D-78052 Villingen-Schwenningen, Telefonnummer: 0049-7721-20626-0.
SEAWAY Germany GmbH, Lindau (B) (Rosenweg 6, 89155 Erbach).Sitz verlegt nach Erbach (nun AG Ulm HRB 721606).
SEAWAY Germany GmbH, Erbach (Rosenweg 6, 89155 Erbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und 15 (Veröffentlichung) beschlossen. Der Sitz ist von Lindau (B) (Amtsgericht Kempten HRB 9115) nach Erbach verlegt. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Tauchartikeln. Entwicklung und Vermarktung von Erdgasbetankungsanlagen sowie Stromgeneratorsystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Anagnostou, Evangelos, Lochau/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SEAWAY Germany GmbH, Lindau (B) (Laubeggengasse 11, 88131 Lindau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2001, zuletzt geändert am 13.02.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2005 hat die Änderung des § 1 Absatz 2 (Sitz, bisher Flintbek, Amtsgericht Kiel HRB 2509 RD) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Fertigung und der Vertrieb von Tauchartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Anagnostou, Evangelos, Lochau (Österreich), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.