HRB 130366:SECARON AG, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Zeppelinstr. 1, 85399 Hallbergmoos.Die Verschmelzung wurde am 20.08.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRB 30644).
HRB 130366:SECARON AG, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Zeppelinstr. 1, 85399 Hallbergmoos.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2014 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 26.06.2014 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.06.2014 mit der TÜV Rheinland i-sec GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 30644) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 130366:SECARON AG, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Zeppelinstr. 1, 85399 Hallbergmoos.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der TÜV Rheinland i-sec GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 30644) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
SECARON AG, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Ludwigstraße 45 B, 85399 Hallbergmoos. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 1, 85399 Hallbergmoos. Bestellt: Vorstand: Haan, Björn, Klein-Winternheim, * ‒.‒.‒‒.
SECARON AG, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Ludwigstraße 45 B, 85399 Hallbergmoos. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
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