HRB 718869: SECO Messebau GmbH, Neuried, Industriestraße 11, 77743 Neuried. Neue Geschäftsanschrift: Hansjakobweg 10, 77694 Kehl.
HRB 718869: SECO Messebau GmbH, Neuried, Industriestraße 11, 77743 Neuried. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Susanne, Kehl, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schell, Jolita, geb. Lukoseviciute, Kehl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 718869: SECO Messebau GmbH, Neuried, Industriestraße 11, 77743 Neuried. Nicht mehr Geschäftsführer: Schell, Uwe Volker, Kehl, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Susanne, Kehl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 718869: SECO Messebau GmbH, Neuried, Industriestraße 11, 77743 Neuried. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Industriestraße 11, 77743 Neuried. Gegenstand: Der Messebau (Verkauf, Errichtung und Vermietung von Ständen auf Messen). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schell, Uwe Volker, Kehl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schell, Uwe Volker, Kehl, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "SECO Messebau e.K.", Neuried (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705711) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.10.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.