Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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c)
Einlage um 15.000,00 EUR herabgesetzt bei
Kommanditist:
Peschel, Peter, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
15.000,00 EUR.
Für den herabgesetzten Teil dieser Einlage in
Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
Kukla, Oliver Tobias, Sindelfingen, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
15.000,00 EUR. |
a)
10.07.2023
Abele |
HRA 736200: SECO Textilpflegetechnik GmbH & Co. KG, Rottenburg am Neckar, Felix-Wankel-Straße 61, 72108 Rottenburg am Neckar. Der Einzelkaufmann Peschel, Peter, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Peter Peschel e.K.", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 390276) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.09.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 733274: SECO Textilpflegetechnik GmbH, Rottenburg am Neckar, Felix-Wankel-Str. 61, 72108 Rottenburg am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.11.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "SECO Textilpflegetechnik GmbH & Co. KG", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 736200) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 736200: SECO Textilpflegetechnik GmbH & Co. KG, Rottenburg am Neckar, Felix-Wankel-Straße 61, 72108 Rottenburg am Neckar. (Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Handel mit Maschinen, Geräten und Zubehör für die Textilreinigung, Wäscherei und Metallentfettung sowie die Wartung und Reparatur für die Maschinen sowie der Handel mit Nutzfahrzeugen und Pkw.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 61, 72108 Rottenburg am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SECO Verwaltungs GmbH, Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 770452), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SECO Textilpflegetechnik GmbH", Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 733274) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SECO Textilpflegetechnik GmbH, Rottenburg am Neckar, Felix-Wankel-Str. 61, 72108 Rottenburg am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2010. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Str. 61, 72108 Rottenburg am Neckar. Gegenstand: Die Produktion und der Handel mit Maschinen, Geräten und Zubehör für die Textilreinigung, Wäscherei und Metallentfettung sowie die Wartung und Reparatur für diese Maschinen sowie der Handel mit Nutzfahrzeugen und PKW. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Peschel, Peter, Rottenburg am Neckar, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.