SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wahlerstraße 2a, 40472 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SECURITAS Services GmbH am 05.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wahlerstraße 2a, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 20.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08./20.09.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 mit der SECURITAS Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 57488) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wahlerstraße 2a, 40472 Düsseldorf. Nach Firmenänderung (bisher:PSS Personalservice GmbH für Sicherungsdienstleistungen) ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Securitas Mobil Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 50715).
SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wahlerstraße 2a, 40472 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.11.2011 wirksam geworden.
SECURITAS Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wahlerstraße 2a, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 Teile des Vermögens nämlich den "Teilbetrieb Region West" der SECURITAS Sicherheit & Service GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 94139) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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