SEDOS GmbH, Rheinbach, Von-Wrangell-Straße 4, 53359 Rheinbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 63199) nach Rheinbach beschlossen. Geschäftsanschrift: Von-Wrangell-Straße 4, 53359 Rheinbach. Gegenstand: der Ankauf, die Entwicklung und Bebauung sowie der Verkauf von Grunstücken. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kellringer, Mark, Köln, * ‒.‒.‒‒; Kurze, Peter, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SEDOS GmbH, Köln, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln. Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Bonn, HRB 20196) Rheinbach.
SEDOS GmbH, Köln (Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 45.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
SEDOS GmbH, Köln, (Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln).Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Ermittlung des Abfindungsguthabens) beschlossen.
SEDOS GmbH, Köln (Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der SEDOS Development Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Köln, HRB 36959) mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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