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SEELAFF-Parkett Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg (HRB 841 OL) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Voßberg 17C
23758 Oldenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 841 OL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SEELAFF-Parkett Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Oldenburg war im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 841 OL verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SEELAFF-Parkett Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die SEELAFF-Parkett Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 06.10.2006
Löschung

SEELAFF-Parkett Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg in Holstein. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 ist das Stammkapital von 50.000,00 DM auf 25.564,60 EURO umgestellt und sodann durch Aufstockung des Geschäftsanteils um 35,40 EURO auf 25.600,00 EURO erhöht worden. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 4 (Stammkapital) und § 7 (Gesellschafterversammlung) geändert.; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Seelaff Farbe & Design Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Lübeck HRB 1080 OL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 1

06.10.2006
Registervorgang

Löschung 03.10.2006