HRB 206967: SEIDEL Innendekoration GmbH, Garbsen, Molkereistraße 37, 30826 Garbsen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SEIDEL GmbH (ehemals Achim Seidel GmbH) am 07.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 206967: SEIDEL Innendekoration GmbH, Garbsen, Molkereistraße 37, 30826 Garbsen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.11.2020 mit der Achim Seidel GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 110085) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206967:SEIDEL Innendekoration GmbH, Garbsen, Am Hasenberge 5, 30823 Garbsen.Neue Geschäftsanschrift: Molkereistraße 37, 30826 Garbsen.
Seidel Innendekoration GmbH, Garbsen, Am Hasenberge 5, 30823 Garbsen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SEIDEL Innendekoration GmbH. Einzelprokura: Seidel, Gisela, Garbsen, * ‒.‒.‒‒.
Seidel Innendekoration GmbH, Garbsen, Am Hasenberge 5, 30823 Garbsen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.05.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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