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SEISTA Stahlbau und Sicherheitstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordhausen (HRB 401874) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
An der Helme 18
99734 Nordhausen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 401874
Amtsgericht: Jena
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SEISTA Stahlbau und Sicherheitstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Nordhausen war im Handelsregister Jena unter der Nummer HRB 401874 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SEISTA Stahlbau und Sicherheitstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die SEISTA Stahlbau und Sicherheitstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 02.03.2017
Löschung

HRB 401874: SEISTA Stahlbau und Sicherheitstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordhausen, An der Helme 18, 99734 Nordhausen. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: An der Helme 18, 99734 Nordhausen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Seidenstücker, Bernd, Nordhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von dem selben Tag mit der Nordhäuser Stahl GmbH mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRB 401626) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

02.03.2017
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Bernd Seidenstücker
Geschäftsführer

Registervorgang

Löschung 02.03.2017