HRB 709620: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH, Pforzheim, Rathausgasse 3, 75181 Pforzheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.04.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 709620: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH, Pforzheim, Rathausgasse 3, 75181 Pforzheim. aufgrund eines Schreibfehlers neu vorgetragen: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.03.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH", Münster (Amtsgericht Münster HRB 1264) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 709620: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH, Pforzheim, Rathausgasse 3, 75181 Pforzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.03.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH", Münster (Amtsgericht Münster HRB 1264) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 709620:SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH, Pforzheim, Rathausgasse 3, 75181 Pforzheim.Bestellt als Geschäftsführer: Heußner, Michael, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heußner, Jürgen, Münster, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalfhues, Birgit, Dülmen, * ‒.‒.‒‒.
SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH, Pforzheim, Rathausgasse 3, 75181 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 300.000,00 EUR erhöht.
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