Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital
und Gesellschafter) beschlossen. |
a)
11.09.2024
Fartmann |
12 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital
und Gesellschafter), § 9 (Geschäftsführung und Vertretung)
und in § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Des
Weiteren ist § 12 (Beirat) weggefallen. |
a)
15.09.2023
Fartmann |
HRB 1264: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, Münster, Haferlandweg 18, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2018 mit der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH mit Sitz in Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 709620) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1264: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, Münster, Haferlandweg 18, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2018 mit der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme Bayern GmbH mit Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm (Amtsgericht Ingolstadt HRB 7353) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1264: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, Münster, Haferlandweg 18, 48155 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital und Gesellschafter), 5 (Kreis der Gesellschafter), 6 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 9 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.
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