SELGROS Selbstbedienungs-Großhandel GmbH, Köln, Domstr. 20, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2010 mit der REWE-Beteiligungs-Holding National GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52959) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH