HRB 166957: SELINUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach. Die Verschmelzung wurde am 18.07.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 102165).
HRB 166957: SELINUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der CARINA Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRB 102165) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 166957: SELINUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach. Bestellt: Geschäftsführer: Patschok, Helmut, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schäfer, Dirk-Oliver, Pullach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 166957: SELINUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach. Die DULCINEA Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Pullach, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 163732) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 166957:SELINUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach.Prokura erloschen: Grötzinger, Robert, Otterfing, * ‒.‒.‒‒.
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