Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
12.10.2022
Ohnesorge |
HRB 6314: SELM-Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dresden, Hepkestr. 115, 01277 Dresden. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Funktion geändert, nun: Liquidator: May, Bernhard, Würzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 6314: SELM-Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dresden, Hepkestr. 115, 01277 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ramisch, Wolfgang, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6314: SELM-Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dresden, Hepkestr. 115, 01277 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: May, Bernhard, Würzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SELM-Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dresden, Hepkestr. 115, 01277 Dresden. Die Fotopapier Dresden Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 933) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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