HRB 61642:SELVO GmbH, Düsseldorf, Gerresheimer Str. 61, 40211 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 61642:SELVO GmbH, Düsseldorf, Gerresheimer Str. 61, 40211 Düsseldorf.Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 57/12) vom 20.12.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gemäß § 26 InsO rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
AF Kiran GmbH, Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, §§ 3 Stammkapital Stammeinlagen) und 4 (Geschäftsführung und Vertretung) nunmehr § 5 wurden lediglich redatkionell geändert. Neue Firma: SELVO GmbH. Geschäftsanschrift: Gerresheimer Str. 61, 40211 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Elektroartikeln. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Chudnovska, Olga, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AF Kiran GmbH, Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2009. Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.