HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2021 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.200,00 EUR auf 26.400,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der InterFoil Limited mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien und die Änderung des § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der InterFoil Limited mit Sitz in Birmingham / Großbritannien (The Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5651011) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Zum Handelsregister gereicht wurde der Entwurf eines Verschmelzungsplans, nach dem die Interfoil Limited mit dem Sitz in Birmingham (The Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company- No. 05651011) ihr Vermögen als Ganzes auf die Sempe GmbH mit dem Sitz in Wolmirstedt (Amtsgericht Stendal HRB 26224) überträgt. Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können nach Reg. 11, 14 CCBMR (The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007) über den Verschmelzungsplan abstimmen: Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der Limited beim High Court die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. Falls das Gericht die Einberufung einer solchen Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer %- Mehrheit zustimmen. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden SEMPE GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten SEMPE GmbH ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der SEMPE GmbH nach § 125 a Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung der SEMPE GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 1 Satz 3 UrnwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, welche nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs des Gläubigers ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines späteren eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SEMPE GmbH unter deren Geschäftsanschrift Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden SEMPE GmbH gefordert werden muss. Unter der Anschrift SEMPE GmbH, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt, können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2018. Geschäftsanschrift: Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Produktion und die Verarbeitung von Waren zur visuellen Darstellung, Rollenmaterialien, Bogenware, Plattenware und Druckerzeugnissen und deren zusammenhängenden Arbeiten; kaufmännische Tätigkeiten in der Werbebranche und verwandte Geschäfte, einschließlich des Erwerbs von Beteiligungen und der Gründung von Zweigniederlassungen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Pflaumbaum, Arno, Wolmirstedt, * ‒.‒.‒‒; Ziebarth, André, Zielitz, * ‒.‒.‒‒; Ziebarth, Marko, Niedere Börde, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.