HRB 45746: SENTEC Software GmbH., Hilden, Lise-Meitner-Straße 3B, 40721 Hilden. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Vanderlande Industries GmbH am 13.03.2017 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 45746: SENTEC Software GmbH., Hilden, Lise-Meitner-Straße 3B, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.03.2017 mit der Vanderlande Industries GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 405) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 45746: SENTEC Software GmbH., Hilden, Lise-Meitner-Straße 3B, 40721 Hilden. Bestellt als Geschäftsführer: Pielen, Friedhelm, Schwalmtal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoppe, Franz, Diplomingenieur, Hilden.
HRB 45746: SENTEC Software GmbH., Hilden, Lise-Meitner-Straße 3B, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.8.2016 mit der SENTEC Service GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB 45082) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SENTEC Software GmbH., Hilden (Hofstr. 137, 40723 Hilden). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Giese, Thomas, Hilden, * ‒.‒.‒‒.