HRB 724834: SEP Süddeutsche Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.11.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hans und Ottmar Binder Holding GmbH", Böhmenkirch (Amtsgericht Ulm HRB 723568) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 724834: SEP Süddeutsche Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Erath, Thomas, Dornbirn / Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 724834: SEP Süddeutsche Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Markowsky, Peter, Waldkraiburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Binder, Hans, Böhmenkirch, * ‒.‒.‒‒; Binder, Ottmar, Böhmenkirch, * ‒.‒.‒‒.
SOT Süddeutsche Oberflächen Technik GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: SEP Süddeutsche Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, Projektierung und Serienherstellung von beschichteten Oberflächen auf NE-Metalle mit dem Ziel, diese gegen Korrosion zu schützen, auf Basis von Tauch-, Sprüh-, Spritz- und sonstige Auftragsverfahren für im Wesentlichen die Automobilindustrie. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEP Süddeutsche Entwicklungs- und Projektgesellschaft mbH", Böhmenkirch (Amtsgericht Ulm HRB 723570) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SOT Süddeutsche Oberflächen Technik GmbH, Böhmenkirch, Kolomanstr. 16-20, 89558 Böhmenkirch. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SLZ Süddeutsches Logistik Zentrum GmbH", Böhmenkirch (Amtsgericht Ulm HRB 724823) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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