HRA 14223: SEPA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stuttgart, Friedrich-Ebert-Str. 59, 70191 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 14223: SEPA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stuttgart, Friedrich-Ebert-Str. 59, 70191 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEPA Immobilienverwaltung Verwaltungs-GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 744784) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 14223: SEPA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stuttgart, Friedrich-Ebert-Str. 59, 70191 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEPA Grundstücks- und Beteiligungs-Verwaltungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23960) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 14223:SEPA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stuttgart, Friedrich-Ebert-Str. 59, 70191 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEPA Objekt Gemmrigheim Verwaltungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738453) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 14223:SEPA Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stuttgart, Friedrich-Ebert-Str. 59, 70191 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEPA Objekt Solingen Verwaltungs-GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720400) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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