HRB 212349: SERAMINA-Stiftung gUG (haftungsbeschränkt), Berg, Landkreis Starnberg, Heimgartenweg 12, 82335 Berg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Selzer, Frank, Berg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 212349: SERAMINA-Stiftung gUG (haftungsbeschränkt), Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bergkramerhof, 82515 Wolfratshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Berg, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Heimgartenweg 12, 82335 Berg. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Selzer, Frank, Berg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 96919:SERAMINA-Stiftung gUG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Koselstraße 7, 60318 Frankfurt am Main.Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Wolfratshausen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bergkramerhof, 82515 Wolfratshausen. Der Sitz ist nach Wolfratshausen (jetzt Amtsgericht München, HRB 212349) verlegt.
HRB 212349:SERAMINA-Stiftung gUG (haftungsbeschränkt), Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bergkramerhof, 82515 Wolfratshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 96919) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Bergkramerhof, 82515 Wolfratshausen. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung und der Betrieb von Kinder- und Jugendhospizen oder vergleichbaren Einrichtungen. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Kinder- und Jugendhospizen oder vergleichbaren Einrichtungen der Sterbebegleitung für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. (4) Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung i.S.v. § 58 Nr. 1 AO für die in Abs. (2) genannten Zwecke. (5) Diese Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. (6) Mit dieser Satzung wird kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderleistungen gleich welcher Art begründet. Auch eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen gibt es nicht. Stammkapital: 210,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Selzer, Frank, Altenstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SERAMINA-Stiftung gUG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Koselstraße 7, 60318 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2013. Geschäftsanschrift: Koselstraße 7, 60318 Frankfurt am Main. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszweck ist die Förderung und der Betrieb von Kinder- und Jugendhospizen oder vergleichbaren Einrichtungen. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Kinder- und Jugendhospizen oder vergleichbaren Einrichtungen der Sterbebegleitung für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. (4) Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung i.S.v. § 58 Nr. 1 AO für die in Abs. (2) genannten Zwecke. (5) Diese Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. (6) Mit dieser Satzung wird kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderleistungen gleich welcher Art begründet. Auch eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen gibt es nicht. Stammkapital: 210,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Selzer, Frank, Altenstadt (hessen), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.