HRB 140110 B: SERFIDES GmbH, Berlin, Kissinger Straße 1, 14199 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 140110 B: SERFIDES GmbH, Berlin, Kissinger Straße 1, 14199 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
SERFIDES GmbH, Berlin, Kissinger Straße 1, 14199 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 87.500,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 ist das Stammkapital um 25.000 EUR auf 87.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..
SERFIDES GmbH, Berlin, Kissinger Straße 1, 14199 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 62.500,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 ist das Stammkapital um 12.500 EUR auf 62.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 4 (Stammkapital)..
SERFIDES GmbH, Berlin, Kissinger Straße 1, 14199 Berlin. Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Verschmelzung ist hinsichtlich der Firma des übertragenden Rechtsträgers ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 09.10.2012 und 25.02.2013 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Crypto-RFID GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwaig b. Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 16024) um 18.000 EUR und gegen Bareinlage um weitere 7.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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