HRA 30562: SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach b. Landau, Große Ahlmühle 9, 76865 Rohrbach b. Landau. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 30562: SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach b. Landau, Große Ahlmühle 9, 76865 Rohrbach b. Landau. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schröder, Jonas, Herxheim bei Landau, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30562: SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach b. Landau, Große Ahlmühle 9, 76865 Rohrbach b. Landau. Einzelprokura: Bartels, Hilmar, Speyer am Rhein, * ‒.‒.‒‒; Jachmich, Dirk, Rülzheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30562: SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach b. Landau, Große Ahlmühle 9, 76865 Rohrbach b. Landau. Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 5 b) aus technischen Gründen nochmals vorgetragen: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2015 mit Nachtrag vom 18.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 mit Nachtrag vom 18.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2015 mit Nachtrag vom 18.12.2015 Teile des Vermögens der SERO Schröder Elektronik Rohrbach GmbH mit Sitz in Rohrbach bei Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 2897) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 22.12.2015 erfolgt.
HRA 30562: SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach b. Landau, Große Ahlmühle 9, 76865 Rohrbach b. Landau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2015 mit Nachtrag vom 18.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 mit Nachtrag vom 18.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2015 mit Nachtrag vom 18.12.2015 Teile des Vermögens der SERO Schröder Elektronik Rohrbach GmbH mit Sitz in Rohrbach bei Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 2897) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 22.12.2015 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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