HRA 27235: SEV Sondereigentum Verwaltung Finanzierungsvermittlung GmbH & Co. KG, Köln, Walther-Rathenau-Straße 21, 50996 Köln. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 27235: SEV Sondereigentum Verwaltung Finanzierungsvermittlung GmbH & Co. KG, Köln, Walther-Rathenau-Straße 21, 50996 Köln. Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Köln, 75 IN 272/17). Gem. § 143 HGB von Amts wegen eingetragen.
HRA 27235: SEV Sondereigentum Verwaltung Finanzierungsvermittlung GmbH & Co. KG, Köln, Antwerpener Str. 55, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Straße 21, 50996 Köln.
SEV Sondereigentum Verwaltung Finanzierungsvermittlung GmbH & Co. KG, Köln, Antwerpener Str. 55, 50672 Köln.(der An- und Verkauf von Grundstücken, die Modernisierung und Restaurierung von Gebäuden, die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Verwaltung, Vermittlung und Finanzierung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Antwerpener Str. 55, 50672 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Beckmann GmbH, Köln (AG Köln HRB 67015). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SEV Sondereigentum Verwaltung Finanzierungsvermittlung GmbH, Köln (AG Köln HRB 28105) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.