HRB 35157: SF Soepenberg Western Europe Holding GmbH, Hünxe, Emil-Fischer-Straße 14, 46569 Hünxe. Nicht mehr Geschäftsführer: Soepenberg, Hendrikus, Joppe / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Teloo, Martin, Sonsbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 35157: SF Soepenberg Western Europe Holding GmbH, Hünxe, Emil-Fischer-Straße 14, 46569 Hünxe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2021. Geschäftsanschrift: Emil-Fischer-Straße 14, 46569 Hünxe. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, das Gründen von sowie das Beteiligen an und das Zusammenarbeiten oder Fusionieren mit anderen Gesellschaften. Die Ausübung der Geschäftsleitung anderer Unternehmen. Die Deckung von Altersversorgungen. Die Verwaltung anderer Unternehmen, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der An- und Verkauf von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Scholten, Norbert Clemens, Geldern, * ‒.‒.‒‒; Soepenberg, Hendrikus, Joppe / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SF Soepenhberg Western Europe Holding B.V., Dronten/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 39079696) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.