SF-BAU Gesellschaft für Projektentwicklung und schlüsselfertiges Bauen mbH, Leipzig, c/o STRABAG Projektentw. GmbH, Schiess-Str. 45, 40540 Düsseldorf. Die Verschmelzung wurde am 05.10.2012 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SF-BAU Gesellschaft für Projektentwicklung und schlüsselfertiges Bauen mbH, Leipzig, c/o STRABAG Projektentw. GmbH, Schiess-Str. 45, 40540 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der STRABAG Projektentwicklung GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 2740) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SF-BAU Gesellschaft für Projektentwicklung und schlüsselfertiges Bauen mbH, Leipzig (Schiess-Str. 45, 40540 Düsseldorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mühling, Stefan, Ratingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Hohwieler, Thomas, Freiburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Nikelowski, Günter, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.