SFB Objekt Conzept Ganzheitliche Gestaltung und Management GmbH, Essen (Tenderweg 1, 45141 Essen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Essen HRA 8486) am 16.06.2005 wirksam geworden.
SFB Objekt Conzept Ganzheitliche Gestaltung und Management GmbH, Essen (Tenderweg 1, 45141 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 30. Dezember 2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses des Alleingesellschafters vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma SFB Objekt Concept Ganzheitliche Gestaltung Management e.K. mit Sitz in Essen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.