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SFS Sportanlagen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Roetgen (HRA 4520) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Vennstr. 2
52159 Roetgen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 4520
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SFS Sportanlagen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aus Roetgen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRA 4520 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SFS Sportanlagen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die SFS Sportanlagen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 19.01.2015
Löschung von Amts wegen

HRA 4520: SFS Sportanlagen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Roetgen, Vennstr. 2, 52159 Roetgen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 25.09.2014
Löschungsankündigung

HRA 4520:SFS Sportanlagen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Roetgen, Vennstr. 2, 52159 Roetgen.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, nachdem das Insolvenzgericht Aachen 19 IN 127/03 festgestellt hat, dass eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Vermögenssumme nicht vorhanden ist, und deshalb das Insolvenzverfahren eingestellt hat. Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

19.01.2015
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 19.01.2015

25.09.2014
Registervorgang

Löschungsankündigung 25.09.2014