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SFS intec Aircraft Components GmbH, Althengstett (HRB 331258) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ferdinand-Porsche-Str. 1
75382 Althengstett
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 331258
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SFS intec Aircraft Components GmbH aus Althengstett war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 331258 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SFS intec Aircraft Components GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verbindungssystemen sowie Einzelkomponenten und Baugruppen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch Erzeugnisse anderer Unternehmen zu erwerben und zu vertreiben sowie Bearbeitungen und Verarbeitungen vorzunehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EUROPA FASTENERS GMBH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 242072) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).' Die SFS intec Aircraft Components GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 03.03.2008
Löschung

SFS intec Aircraft Components GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.02.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

Calendar 18.02.2008
Veränderung

SFS intec Aircraft Components GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SFS intec GmbH", Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg HRB 2298) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.07.2007
Veränderung

Schwarz Verbindungssysteme GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) sowie in § 15 Abs. 2 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: SFS intec Aircraft Components GmbH. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verbindungssystemen sowie Einzelkomponenten und Baugruppen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch Erzeugnisse anderer Unternehmen zu erwerben und zu vertreiben sowie Bearbeitungen und Verarbeitungen vorzunehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EUROPA FASTENERS GMBH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 242072) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 25.06.2007
Veränderung

Schwarz Verbindungssysteme GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der "EUROPA FASTENERS GMBH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 242072) um 100.000,00 EUR auf 350.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen)) beschlossen. 350.000,00 EUR.

Historie 2

03.03.2008
Registervorgang

Löschung 27.02.2008

02.07.2007
Firmenname geändert

alt:
Schwarz Verbindungssysteme GmbH

neu:
SFS intec Aircraft Components GmbH