SFS intec Aircraft Components GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.02.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
SFS intec Aircraft Components GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SFS intec GmbH", Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg HRB 2298) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schwarz Verbindungssysteme GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) sowie in § 15 Abs. 2 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: SFS intec Aircraft Components GmbH. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verbindungssystemen sowie Einzelkomponenten und Baugruppen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch Erzeugnisse anderer Unternehmen zu erwerben und zu vertreiben sowie Bearbeitungen und Verarbeitungen vorzunehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EUROPA FASTENERS GMBH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 242072) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schwarz Verbindungssysteme GmbH, Althengstett (Ferdinand-Porsche-Str. 1, 75382 Althengstett). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der "EUROPA FASTENERS GMBH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 242072) um 100.000,00 EUR auf 350.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen)) beschlossen. 350.000,00 EUR.