HRB 189615 B: SGV Stauffenberg Grundbesitz Verwaltung GmbH, Berlin, Chausseestraße 123, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Chausseestraße 123, 10115 Berlin
HRB 189615 B: SGV Stauffenberg Grundbesitz Verwaltung GmbH, Berlin, Friedrichstraße 210, 10969 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 189615 B: SGV Stauffenberg Grundbesitz Verwaltung GmbH, Berlin, Friedrichstraße 210, 10969 Berlin. Geschäftsführer: 2. Meyl-Wurzel, Susanne, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 189615 B: SGV Stauffenberg Grundbesitz Verwaltung GmbH, Berlin, Friedrichstraße 210, 10969 Berlin. Firma: SGV Stauffenberg Grundbesitz Verwaltung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 210, 10969 Berlin; Gegenstand: Die entgeltliche Übernahme von Hausverwaltungstätigkeiten für Wohn- und Geschäftshäuser; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schenk Graf von Stauffenberg, Georg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.08.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Stauffenberg Projektbetreuung und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 98745) auf Grund des Spaltungsplans vom 23.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.