HRB 201928 B: Steinwerk AkquiCo GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die Steinwerk GmbH, Österreich, eine nach den Gesetzen der Republik Österreich errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Wien, Österreich als übertragende Gesellschaft; b) die Steinwerk AkquiCo GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Berlin als übernehmende Gesellschaft. 2. Die Steinwerk GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmennummer: FN 7329 p. Die Steinwerk AkquiCo GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 201928 B. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern: a) Den Gläubigern der Steinwerk AkquiCo GmbH, Berlin als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Steinwerk AkquiCo GmbH, Berlin nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Steinwerk AkquiCo GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Steinwerk AkquiCo GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. b) Den Gläubigern der Steinwerk GmbH, Österreich als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in der Ediktsdatei (§ 89j GOG) bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle des lnsolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und behördlich überwacht ist. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Steinwerk GmbH, Kärtner Ring 5-7, A-1010 Wien , Österreich. Die Steinwerk GmbH hat keine weiteren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.
10711 Berlin
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH