HRA 52875 B: SH Systemgastronomie Markstraße e. K., Berlin, Markstraße 16, 13409 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Unternehmen ist auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.04.2020 mit Änderung vom 12.05.2020 als Gesamtheit aus dem Verögen der Inhaberin im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme auf die SVB Gastrosystem GmbH & Co. KG mit Sitz in Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3361 NP) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 52875 B: SH Systemgastronomie Markstraße e. K., Berlin, Markstraße 16, 13409 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Steffi Haubold Restaurantbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117102 B) ist auf das Vermögen ihrer Alleingesellschafterin verschmolzen. Die Alleingesellschafterin führt das Unternehmen unter ihrer Firma SH Systemgastronomie Markstraße e. K. fort. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 52875 B: SH Systemgastronomie Markstraße e. K., Berlin, Markstraße 16, 13409 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Markstraße 16, 13409 Berlin
HRA 52875 B: SH Systemgastronomie Markstraße e. K., Berlin, Am Borsigturm 29, 13507 Berlin (Unternehmensgegenstand: Das Betreiben eines oder mehrer McDonald's Gastronomieberiebe in Form von Franchise-Unternehmen.). Firma: SH Systemgastronomie Markstraße e. K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Borsigturm 29, 13507 Berlin; Inhaber: 1. Haubold, Steffi, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen