HRB 151677 B: SH.I.R. Mannheim Betriebs 1 GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 5 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Verschmelzung ist mit der am 15.06.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 104020) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 151677 B: SH.I.R. Mannheim Betriebs 1 GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung zu lfd. Nr. 5 betreffend die Löschung der Gesellschaft infolge Verschmelzung ist gelöscht, um die Berichtigung dieser Eintragung zu ermöglichen
HRB 151677 B: SH.I.R. Mannheim Betriebs 1 GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 15.06.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 10020) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 151677 B: SH.I.R. Mannheim Betriebs 1 GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GCH Frankfurt Betriebs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 104020) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 151677 B: SH.I.R. Mannheim Betriebs 1 GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Laufer, Zeev Ezer; Geschäftsführer: 3. Ram, Amnon, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt/Main; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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