HRA 6900: SHE Solution Bergmann GmbH & Co. KG, Enger, Sundernkamp 2, 32130 Enger. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Im Sundernkamp 2, 32130 Enger. Einzelprokura: Bartholdt, Anja, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10305: SHE Solution Bergmann Verwaltung GmbH, Enger, Im Sundernkamp 2, 32130 Enger. Nicht mehr Geschäftsführer: Übelacker, Wolfgang, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6900: SHE Solution Bergmann GmbH & Co. KG, Enger, Sundernkamp 2, 32130 Enger. Prokura erloschen: Bartholdt, Anja, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6900: SHE Solution Bergmann GmbH & Co. KG, Enger, Sundernkamp 2, 32130 Enger. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der SHE Solution Offshore Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Enger (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14919) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6900: SHE Solution Bergmann GmbH & Co. KG, Enger, Sundernkamp 2, 32130 Enger. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der SHE Solution Offshore GmbH & Co. KG mit Sitz in Enger (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8989) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen